Arbeitzsrecht

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23.09.2009 Dienst-Laptop im Urlaub genutzt: Arbeitnehmer muss zahlen

Wer im Urlaub sein Dienst-Laptop benutzt, um privat im Internet zu surfen, muss die möglichen Zusatzkosten tragen, falls die Flatrate der Firma nicht für dieses Land gilt.

Ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers hatte das Gerät mit nach Kroatien genommen, dort mit einer UMTS-Karte Anschluss an das Internet und ausgiebig gesurft. Die Flatrate der Firma galt allerdings nicht für die Internet-Nutzung in Kroatien.

Den Vorgesetzten kam schließlich eine Rechnung über rund 48.000 Euro auf den Schreibtisch, die nach einigen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen auf 31.000 Euro gedrückt werden konnte. Diesen Betrag klagte die Firma nun von dem mittlerweile ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als 31.000 Euro an das Unternehmen.

Der Internet-Nutzer hätte sich vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Dem Umstand, dass die Firma ihrem Ex-Mitarbeiter die Privatnutzung des Computers im Grunde nicht verboten hatte, maß das Gericht keine Bedeutung zu.

ArbG Frankfurt/Main, Urt. v. 18.06.2009 - 1 Ca 1139/09

Letzte Änderung: 16.09.2009