Arbeitsrecht

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27.09.2009 Rückzahlung von Fortbildungskosten

Wird ein Arbeitnehmer erst nach Abschluss einer Fortbildungsmaßnahme zur Rückzahlung der entsprechenden Kosten verpflichtet, so unterliegt die zu Grunde liegende Vereinbarung der Inhaltskontrolle nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftbedingungen.

BAG vom 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

Letzte Änderung: 21.09.2009