Arbeitsrecht
Wird ein schwer behinderter im Bereich des öffentlichen Dienstes zu einem Vorstellungsgespräch nicht eingeladen, so liegt keine Diskriminierung vor, wenn dem behinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt. Das
ist der Fall, wenn er über keine beruflichen Erfahrungen verfügt, die nach dem Stellenprofil Stellenanforderungsmerkmal waren.
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11. März 2009 - 2/1 Sa 554/08
Letzte Änderung: 23.09.2009