Arbeitsrecht

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26.10.2009 Kündigung: Kündigungsgrund Zuspätkommen

Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Nicht immer hilft ein ärztliches Gutachten, wonach man wegen einer psychischen Störung nicht in Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen.

Thüringer LAG, vom 11. Juni 2009 - 3 Sa 22/07

Letzte Änderung: 12.10.2009