Arbeitsrecht

Vorschaubild

25.10.2009 Raucherpausen: Ausstempeln nicht vergessen

Wer trotz Abmahnung wiederholt Pausen im betrieblichen Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen, riskiert die fristlose Kündigung.

AG Duisburg, vom 15. September 2009 - 3 AZR 173/08

Letzte Änderung: 13.10.2009