Arbeitsrecht
Wer trotz Abmahnung wiederholt Pausen im betrieblichen Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen, riskiert die fristlose Kündigung.
AG Duisburg, vom 15. September 2009 - 3 AZR 173/08
Letzte Änderung: 13.10.2009