Arbeitsrecht

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02.11.2009 Betriebssprache: Betriebsrat hat mitzureden

Will ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen eine andere Betriebssprache einführen, also beispielsweise Englisch statt Deutsch, muss er den Betriebsrat dazu einbeziehen. Eine solche Regelung betrifft in erster Linie das Ordnungsverhalten der Beschäftigten und dabei hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz ein Recht auf Mitbestimmung.

LAG vom 09. März 2009 - 5 TaBV 114/08

Letzte Änderung: 20.10.2009