Arbeitsrecht

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19.11.2009 Informationspflicht bei Massenentlassungen

Im Falle einer Massenentlassung muss das Informations- und Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat nicht nur eingeleitet, sondern auch abgeschlossen sein, bevor die Massenentlassungsanzeige erfolgen kann und die Kündigungen ausgesprochen werden.

Wird die Entscheidung zur Betriebsschließung in einem Konzern von der Muttergesellschaft getroffen, trifft diese Verpflichtung zwar die Geschäftsführung vor Ort, aber die Muttergesellschaft muss die Geschäftsführung so früh wie möglich darüber informieren und zwar auch dann schon, wenn noch nicht alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden können.

Europäischer Gerichtshof vom 10. September 2009 - C-44/08

Letzte Änderung: 09.11.2009