Arbeitsrecht
Der Betriebsrat kann unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse und der sich ihm stellenden Aufgaben frei darüber entscheiden, ob der Arbeitgeber ihm ein bestimmtes Sachmittel ? hier: PC nebst Zubehör ? zur Verfügung stellen muss.
Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. August 2009 ? 5 TaBV 32/06
Letzte Änderung: 04.12.2009