Arbeitsrecht

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07.12.2009 Anspruch auf PC für Betriebsratstätigkeit

Der Betriebsrat kann unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse und der sich ihm stellenden Aufgaben frei darüber entscheiden, ob der Arbeitgeber ihm ein bestimmtes Sachmittel ? hier: PC nebst Zubehör ? zur Verfügung stellen muss.

Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. August 2009 ? 5 TaBV 32/06

Letzte Änderung: 04.12.2009