Bundesarbeitsgericht
Eingetragene Lebenspartner haben bei der Hinterbliebenenversorgung von Betriebsrenten die gleichen Ansprüche wie Ehegatten.Es bestehennur dann keine Ansprüche, wenn der Lebenspartner bereits vor dem Inkrafttreten des neuen
Lebenspartnerschaftsrecht am 1. Januar 2005 verstorben ist.
BAG vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07
Letzte Änderung: 21.12.2009