Bundesverfassungsgericht

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09.02.2010 IG Metall Bruchsal: Hartz IV-Urteil des Verfassungsgerichts konsequent umsetzen

Die IG Metall hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen beim Arbeitslosengeld II und Regelsätzen für Kinder begrüßt. "Die Kritik der Gewerkschaften ist bestätigt worden. Die Regelsätze müssen überarbeitet und transparenter gestaltet werden", sagte Eberhard Schneider, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Bruchsal. Für die IG Metall bleibe es bei der Forderung nach höheren Regelsätzen. Gemeinsam mit anderen fordere die Gewerkschaft eine Anhebung auf 440 Euro. Die Höhe von Sozialleistungen habe eine unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. "Niedrige Hartz IV-Leistungen drücken auf die Löhne, damit muss Schluss sein. Die dramatische Ausdehnung des Niedriglohnsektors muss gestoppt werden", betonte Schneider
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil sollte als Anstoß für einen arbeitsmarktpolitischen Neustart genutzt werden. Dafür reiche es allerdings nicht, nur Regelsätze und Kinderregelsätze zu erhöhen. Notwendig sei ein sozialstaatliches Leistungsrecht statt Hartz IV. Schneider sprach sich zudem für die Reform der Zumutbarkeitsregelungen mit dem Ziel aus, Lohndumping zu verhindern. "Auch Langzeitarbeitslose müssen ein Recht auf tariflich gesicherte oder ortsübliche Löhne haben. Niemand darf gezwungen werden, zu Armutslöhnen zu arbeiten. Das ist auch eine Frage der Würde", sagte der Gewerkschafter.
Die IG Metall fordert Maßnahmen, die ein Abrutschen in Hartz IV verhindern. Sinnvoll sei beispielsweise ein einjähriges Übergangsgeld, das nach dem Ablauf des Arbeitslosengeld I gezahlt werde. "Wir brauchen eine Alternative, denn Hartz IV ist auf ganzer Linie gescheitert", sagte Schneider.

Letzte Änderung: 09.02.2010