Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das gilt umso mehr, wenn er dieses Verhalten trotz einer einschlägigen Abmahnung fortsetzt. Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Arbeitnehmern gehalten, derartige Störungen des Betriebsfriedens zu unterbinden.
LAG Schleswig-Holstein vom 21. Oktober 2009 - 3 Sa 224/09
Letzte Änderung: 01.03.2010