Bundesarbeitsgericht

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24.02.2010 Betriebsübergang: Auch bei einer Insolvenz hat Erwerber Pflichten

Betriebsübergang: Auch bei einer Insolvenz hat Erwerber Pflichten
Betriebsübergang und Betriebsstilllegung schließen sich gegenseitig aus. Übernimmt ein Erwerber einen Betrieb vor Ablauf der Kündigungsfristen, gehen die Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen auf ihn über. Das gilt auch bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz.
BAG vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 766/08

Letzte Änderung: 22.02.2010