Arbeitsagentur

Bundesagentur für Arbeit - BA

24.02.2010 Arbeitslosengeld I selbst berechnen!

Arbeitslosengeld I selbst berechnen!
Hinweis der Agentur für Arbeit Karlsruhe auf Selbstberechnungsprogramm

Wenn ein Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht, steht neben der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz immer auch die Frage an: Und was bedeutet das finanziell für mich?

Grundsätzliche Hinweise zu den Voraussetzungen auf Arbeitslosengeld nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind hier zu finden: www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld).

Bei Arbeitslosigkeit besteht dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist und die persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgt ist. Was darunter zu verstehen ist, wird in weiteren Seiten detailliert erklärt.

Durch Optimierung der internen Arbeitsabläufe ist es der Agentur für Arbeit in Karlsruhe heute im Regelfall möglich, bei vollständigen Unterlagen schon bei der terminierten Antragsannahme eine Aussage über die Höhe des Arbeitslosengeldes zu machen und den Antrag abschließend zu entscheiden.

Um aber bereits im Vorfeld eine gewisse Vorstellung zu haben, kann unter www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html das Selbstberechnungsprogramm Arbeitslosengeld I gestartet werden. Wenige Eingaben sind erforderlich (Kalenderjahr in dem der Anspruch entsteht, Bruttoarbeitsentgelt, Lohnsteuerklasse, Kindergeld ja/nein, Arbeit in neuen oder alten Bundesländern), dann werden das Arbeitslosengeld pro Kalendertag und der Monatsbetrag ausgewiesen.

Letzte Änderung: 24.02.2010