Arbeitsrecht

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28.03.2010 Arbeitnehmer können wegen verspäteter Krankmeldung nicht einfach gekündigt werden

Hat ein Arbeitnehmer falsche Angaben über die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit gemacht und wird er deshalb abgemahnt, so ist bei einer nachfolgenden bloß verspäteten Krankmeldung regelmäßig keine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt. Es fehlt in diesem Fall an einer einschlägigen Abmahnung. Das gilt jedenfalls, wenn schon beim ersten Vorfall eine verspätete Krankmeldung vorgelegen hat, diese in der Abmahnung aber nicht erwähnt worden ist.

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2009 - 6 Sa 1239/09

Letzte Änderung: 23.03.2010