Arbeitsrecht

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31.03.2010 Stimmt der Betriebsrat nicht zu, ist eine Änderungskündigung unwirksam

Stimmt der Betriebsrat nicht zu, ist eine Änderungskündigung unwirksam
Eine Änderungskündigung, mit der ein Arbeitgeber einen Beschäftigten auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen will, kann unwirksam sein. Und zwar wenn klar ist, dass der Betriebsrat der Änderungskündigung nicht zustimmt, wie es § 99 BetrVG vorschreibt.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21. Januar 2009 - 12 Sa 1590/08

Letzte Änderung: 24.03.2010