Bundesarbeitsgericht

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15.05.2010 Betriebsratsmitglied: Hat ein elektronisches Leserecht

Betriebsratsmitglied: Hat ein elektronisches Leserecht
Jedes Mitglied des Betriebsrats verfugt uber ein unabdingbares Recht, auf Datentragern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.

BAG vom 12. August 2009 - 7 ABR 15/08

Letzte Änderung: 05.05.2010