Bundesarbeitsgericht
Betriebsratsmitglied: Hat ein elektronisches Leserecht
Jedes Mitglied des Betriebsrats verfugt uber ein unabdingbares Recht, auf Datentragern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.
BAG vom 12. August 2009 - 7 ABR 15/08
Letzte Änderung: 05.05.2010