Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Betriebsratswahl: Wahlvorstand muss sich vor Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen mit dem Arbeitgeber abstimmen
Möchte der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, so muss der Arbeitgeber nicht
die durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts entstehenden Kosten tragen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 2009 - 7 ABR 26/08
Letzte Änderung: 27.04.2010