Sozialrecht

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10.05.2010 Arbeitslosigkeit: Unterbrechung ohne neuen Antrag

Arbeitslosigkeit: Unterbrechung ohne neuen Antrag
Bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für die Dauer von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung zur Erlangung von Arbeitslosengeld nicht erforderlich, wenn die Unterbrechung dem zuständigen Sachbearbeiter vorher angezeigt worden ist.

Sozialgericht Speyer, vom 3. Februar 2009 - S 10 AL 220/07

Letzte Änderung: 27.04.2010