Arbeitsrecht
Arbeitnehmer dürfen mit Kollegen über ihr Gehalt reden
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Arbeitnehmer auch gegenüber Arbeitskollegen nicht über die Höhe ihres Gehalts reden dürfen, ist unwirksam. Hierin liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. Paragraf 307
BGB, da Arbeitnehmer Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich der Lohngestaltung nur anhand eines Gesprächs mit Kollegen über deren Gehalt feststellen können.
LAG M.-V. vom 21. Oktober 2009 - 2 Sa 237/09
Letzte Änderung: 20.05.2010