Sozialrecht
Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich nach dem erzielten Einkommen. Dafür wird maximal auf die letzten beiden Jahre zurückgegriffen. Wer vor seiner Arbeitslosigkeit Teilzeit gearbeitet hat, erhält
entsprechend weniger Arbeitslosengeld. Es wird nicht nach der Höhe der Vollzeitbeschäftigung berechnet, wenn diese mehr als zwei Jahre zurückliegt.
BSG vom 06. Mai 2009 - B 11 AL 7/08 R
Letzte Änderung: 28.06.2010