Arbeitsrecht
Betriebsräte haben zwar grundsätzlich ein Recht, bei einer Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Das gilt aber nicht, wenn der Arbeitgeber externe Personen oder Stellen mit Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen beauftragt. In diesem Fall entfällt die Mitbestimmung.
BAG vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08
Letzte Änderung: 28.06.2010