Arbeitsrecht

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25.07.2010 Wahlvorstand: Arbeitgeber muss für Beratung zahlen

Lässt sich ein Wahlvorstand von einem Rechtsanwalt beraten, muss der Arbeitgeber die Kosten zahlen. Vorausgesetzt, der Wahlvorstand hat mit dem Arbeitgeber zuvor eine Vereinbarung über die Zahlung der Kosten abgeschlossen. Verweigert der Arbeitgeber eine Vereinbarung, obwohl die Beratung notwendig ist, kann der Wahlvorstand die fehlende Zustimmung durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen.

BAG vom 11. November 2009 - 7 ABR 26/08

Letzte Änderung: 20.07.2010