Sozialgericht
Arbeitsagentur darf Hartz IV kürzen
Abfindungen können auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Fällt die Zahlung mit dem Bezug der Grundsicherung zusammen, darf Hartz IV entsprechend gekürzt werden. Die Abfindung ist nicht zweckbestimmt. Sie soll
vorrangig den Wegfall des Einkommens kompensieren.
BSG vom 18. März 2009 - B 4 AS 47/08 R
Letzte Änderung: 28.06.2010