Sozialgericht

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08.07.2010 Arbeitsagentur darf Hartz IV kürzen

Arbeitsagentur darf Hartz IV kürzen
Abfindungen können auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Fällt die Zahlung mit dem Bezug der Grundsicherung zusammen, darf Hartz IV entsprechend gekürzt werden. Die Abfindung ist nicht zweckbestimmt. Sie soll vorrangig den Wegfall des Einkommens kompensieren.

BSG vom 18. März 2009 - B 4 AS 47/08 R

Letzte Änderung: 28.06.2010