Recht
Kindergeld: Auch bei Vollzeit bleibt Anspruch
Eltern können auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihre erwachsenen Kinder etwa auf einen Ausbildungsplatz warten und in dieser Zeit Vollzeit arbeiten. Mit dieser Entscheidung weicht der Bundesfinanzhof von seiner
bisherigen Rechtsprechung ab. Denn bislang wurden junge Menschen nicht als "Kind" berücksichtigt, auch wenn sie nur vorübergehend einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen. Eltern galten in dieser Zeit nicht als
unterhaltspflichtig und mussten daher nicht entlastet werden. Das sieht nun anders aus. Ob Eltern Kindergeld bekommen, hängt nun davon ab, ob das Einkommen des Kindes im gesamten Jahr den Grenzbetrag übersteigt und nicht nur in
einzelnen Monaten.
BFH vom 17. Juni 2010 - III R 34/09
Letzte Änderung: 24.09.2010