Leiharbeitnehmer bekommen Mehraufwand

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01.10.2010 Da Leiharbeitnehmer oft an verschiedenen Orten arbeiten, können sie für Verpflegung einen Mehraufwand geltend machen.

Diese Auffassung vertrat der Bundesfinanzhof im Fall eines Hafenarbeiters, der von seiner Firma an andere Betriebe im Hafengebiet nach Bedarf ausgeliehen wurde. Das Finanzamt hatte es abgelehnt, den Mehraufwand zu berücksichtigen. Zu Unrecht befanden die Richter. Denn der Leiharbeitnehmer konnte sich nicht darauf verlassen, längere Zeit an einem festen Ort zu arbeiten. Offen ließ das Gericht allerdings die Frage, ob dies auch für Leiharbeitnehmer gilt, die für die gesamte Zeit ihres Beschäftigungsverhältnisses bei einem Entleiher an einem festen Ort arbeiten.
BFH vom 17. Juni 2010 - VI R 35/08

Letzte Änderung: 27.09.2010