Arbeitsrecht

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13.10.2010 Kritik ist erlaubt, Beleidigung nicht Arbeitnehmer dürfen die Verhältnisse im Unternehmen und den Arbeitgeber im Betrieb öffentlich kritisieren.

Kritik ist erlaubt, Beleidigung nicht
Arbeitnehmer dürfen die Verhältnisse im Unternehmen und den Arbeitgeber im Betrieb öffentlich kritisieren. Sie riskieren auch dann nicht ihren Job, wenn sie ihre Kritik polemisch oder überspitzt formulieren. Wer allerdings grob unsachlich wird, muss mit einer Kündigung rechnen. Eine außerordentliche Kündigung droht, wenn der Beschäftigte bewusst falsche Aussagen über die Geschäftsentwicklung verbreitet und damit die Interessen des Arbeitgebers erheblich verletzt. Das gilt auch, wenn er Gerüchte über den Arbeitgeber, seine Repräsentanten oder Arbeitskollegen verbreitet oder wenn er sie grob beleidigt.
Solche Äußerungen sind dann nicht unbedingt Grund für eine Kündigung, wenn sie im vertraulichen Gespräch unter Kollegen fielen. Verletzt ein Gesprächspartner die erwartete Vertraulichkeit, kann der Arbeitgeber diese Information arbeitsrechtlich nicht verwenden.

BAG vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08

Letzte Änderung: 11.10.2010