Arbeitsrecht

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08.11.2010 Arbeitgeber an Zeugnistext gebunden

Arbeitgeber an Zeugnistext gebunden
Wird ein Arbeitszeugnis auf Wunsch des Arbeitnehmers geändert, so darf der Arbeitgeber nur die beanstandeten Stellen ändern. Der übrige Zeugnistext muss unverändert bleiben.

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04

Letzte Änderung: 05.11.2010