Landesarbeitsgericht

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03.01.2011 Patent: Bei Streit nicht zum Arbeitsgericht

Patent: Bei Streit nicht zum Arbeitsgericht

Für einen Rechtsstreit, in dem ein Arbeitnehmer seinen früheren Arbeitgeber auf Schadensersatzleistungen in Anspruch nimmt, weil er ihm vorwirft, nach der Meldung einer Erfindung des Arbeitnehmers diese zwar zum Patent angemeldet, die Meldung aber nicht weiter betrieben zu haben, ist der Rechtsweg vor die Arbeitsgerichte nicht eröffnet. Vielmehr ist dafür das für Patentstreitigkeiten zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

Hessisches LAG vom 02. August 2010 - 7 Ta 203/10

Letzte Änderung: 07.12.2010