Bundesarbeitsgericht
Kündigungsschutz: Gilt nicht in Kleinbetrieben
Nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind, keinen Kündigungsschutz. Die darin liegende Ungleichbehandlung zwischen
Arbeitnehmern größerer und kleinerer Betriebe verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Sie ist sachlich gerechtfertigt, weil Kleinbetriebe typischerweise durch enge persönliche Zusammenarbeit, geringere
Finanzausstattung und einen Mangel an Verwaltungskapazität geprägt sind.
BAG vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08
Letzte Änderung: 07.12.2010