Bundessozialgericht
Gelber Schein reicht nicht
Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) alleine begründet noch keinen Nachweis eines gesundheitlichen Unvermögens, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Die AU reicht also nicht als Beleg dafür, dass man einen
wichtigen Grund hatte, nicht zum Meldetermin zu erscheinen. Sanktionen wegen versäumter Meldetermine sind somit trotz AU zulässig. Das Bundessozialgericht ließ in seinem Urteil allerdings die Frage offen, wie ein
Betroffener sein gesundheitliches Unvermögen anstattdessen nachweisen soll.
BSG vom 09. November 2010 - B 4 AS 27/10 R
Letzte Änderung: 03.02.2011