Bundesarbeitsgericht
Arbeitsschutz: Unterweisung ist Pflicht
Der Betriebsrat hat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die dem Arbeitgeber auferlegte Verpflichtung, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit zu unterweisen.
BAG vom 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09
Letzte Änderung: 23.02.2011