Bundesarbeitsgericht
Beim Betriebsübergang Fristen beachten
Ein Arbeitnehmer, der von einem Betriebserwerber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangt, weil der infolge des Betriebsübergangs sein neuer Arbeitgeber ist, hat die Fristen zu beachten, die er für einen
Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte.
BAG vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09
Letzte Änderung: 04.03.2011