Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung nicht bei jeder Beleidigung gerechtfertigt
Wenn ein Berufskraftfahrer zu einem Kundenvertreter mehrfach "Arschloch" sagt, rechtfertigt das nicht immer eine fristlose Kündigung. Die notwendige Einzelfallprüfung und Interessenabwägung kann zum Ergebnis führen,
dass eine Abmahnung ausreicht.
LAG Schleswig-Holstein vom 08. April 2010 - 4 Sa 474/09
Letzte Änderung: 01.06.2011