Arbeitsrecht
Die systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten ist in der Regel eine so schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, dass eine fristlose Kündigung rechtens ist. Ausnahme: Der nicht erfasste Zeitraum beträgt nur eine Minute.
LAG Schleswig-Holstein vom 29. März 2011 - 2 Sa 533/10
Letzte Änderung: 16.06.2011