Arbeitsrecht

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22.06.2011 Keine Kündigung wegen geringer Arbeitszeitabweichung

Die systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten ist in der Regel eine so schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, dass eine fristlose Kündigung rechtens ist. Ausnahme: Der nicht erfasste Zeitraum beträgt nur eine Minute.

LAG Schleswig-Holstein vom 29. März 2011 - 2 Sa 533/10

Letzte Änderung: 16.06.2011