Landesarbeitsgericht
Zeiterfassung: Wer manipuliert, riskiert die Kündigung
Eine systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten stellt eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu begründen. Dies gilt auch, wenn der
Arbeitnehmer einen anderen anweist, die Zeiterfassung zu manipulieren, um selbst eine höhere Vergütung zu erzielen. Handelt es sich dabei aber um eine geringfügige Pflichtverletzung, ist eine Kündigung nicht
gerechtfertigt. Eine solche Bagatelle liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer einen Auszubildenden anweist, sich für eine einminütige Mitarbeit nicht in das Zeiterfassungssystem einzustempeln.
LAG Schleswig-Holstein vom 29. März 2011 - 2 Sa 533/10
Letzte Änderung: 20.07.2011