Tipps für Ferienarbeiter
Tipps für Ferienarbeiterinnen und Ferienarbeiter
Was bei Steuern und Versicherung zu beachten ist
Sommerzeit ist Ferienzeit. Für viele sind die sonnigen Monate aber auch die Gelegenheit, um sich in den Schul- oder Semesterferien etwas dazu zu verdienen. Doch ab wann muss man Beiträge zu Renten- oder Krankenversicherung? Wir
haben einige Informationen rund um den Ferienjob zusammengestellt.
Rentenversicherung
Beiträge zur Rentenversicherung müssen gezahlt werden, wenn man innerhalb eines Kalenderjahres länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage beschäftigt war. Die Höhe des Verdienstes ist unerheblich.
Krankenversicherung
Ist die Beschäftigung ausschließlich auf die Semesterferien bzw. unterrichtsfreie Zeit beschränkt, kann sie auch länger als zwei Monate bzw. 50 Tage dauern. In diesem Fall müssen trotzdem keine Beiträge zur
Krankenversicherung gezahlt werden.
Geringfügige Beschäftigung
Liegt der Verdienst nicht über 400 Euro pro Monat, liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Eine Stundengrenze muss nicht beachtet werden. Eine geringfügige Beschäftigung kann über das ganze Jahr
versicherungsfrei ausgeübt werden. Bei 400-Euro-Jobs zahlt der Arbeitgeber die notwendigen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung).
Midi-Jobs
Wer mehr als 400 EUR im Monat verdient, muss auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen entsprechend der Höhe des Verdienstes an und das Einkommen ist individuell zu
versteuern. Da aber meist der geltende Freibetrag für die Besteuerung nicht überschritten wird, bekommen SchülerInnen und StudentInnen ihre voraus bezahlte Lohnsteuer zurück erstattet.
Unfallversicherung
Auch Ferienbeschäftigte müssen eine Unfallversicherung haben. Die Beiträge muss ausschließlich der Arbeitgeber zahlen und zwar direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Weitere Infos
Fragen zu Steuern und Versicherungen lassen sich nicht pauschal beantworten. Deshalb sollte sich jeder Ferienbeschäftigte individuell informieren und beraten lassen. Ansprechpartner sind die Betriebsräte der IG Metall, die
eigene Krankenkasse und das jeweils zuständige Finanzamt.
Mehr Rechte für Gewerkschaftsmitglieder
Die IG Metall hat viel erreicht in der Metall- und Elektroindustrie, in den Bereichen Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff oder im Kfz- und Elektrohandwerk. Von den Früchten unseres Erfolgs profitieren auch Ferienarbeiter.
Einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben Ferienbeschäftigte aber nur als Mitglied der IG Metall.
Die Vorteile
Nur als Mitglied der IG Metall müssen Sie in einem tarifgebundenen Betrieb auch nach Tarif bezahlt werden. In der Metall- und Elektroindustrie sind das mindestens 1.924,00 Euro Brutto im Monat. Und nur als Mitglied der IG Metall
bekommen Sie mehr Urlaub als das Gesetz vorschreibt. Konkret: Bei einem Monat Beschäftigung 3 Urlaubstage statt 2, bei zwei Monaten Beschäftigung 5 Urlaubstage statt 3 und bei drei Monaten Beschäftigung 8 Urlaubstage statt
5.
Weitere Leistungen
Neben den tariflichen Leistungen bringt die Mitgliedschaft in der IG Metall weitere Vorteile (abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft), so zum Beispiel Rechtsberatung (sofort), Vertretung vor Gericht in Streitfällen und eine
Freizeitunfallversicherung.
Was kostet das?
Während des Ferienjobs beträgt der Mitgliedsbeitrag 1 Prozent des monatlichen Verdienstes. Ansonsten werden nur 2,05 Euro pro Monat als Mitgliedsbeitrag bezahlt
Letzte Änderung: 22.07.2011