Bundesfinanzhof
Prozesskosten sind steuerlich absetzbar
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Der
Entscheidung lag eine erfolglose Klage auf Fortzahlung des Krankengeldes zu Grunde.
BFH vom 12. Mai 2011 - VI R 42/10
Letzte Änderung: 25.07.2011