Arbeitsrecht
Kündigung in der Probezeit: Betriebsratsanhörung muss korrekt sein
Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat wie folgt über die beabsichtigte Kündigung informiert: "Die Geschäftsleitung möchte das
Arbeitsverhältnis mit Herrn C. innerhalb der Probezeit beenden. Objektive Kündigungsgründe liegen nicht vor."
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14. März 2011 - 16 Sa 1477/10
Letzte Änderung: 28.07.2011