Arbeitsrecht

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28.08.2011 Kündigung in der Probezeit: Betriebsratsanhörung muss korrekt sein

Kündigung in der Probezeit: Betriebsratsanhörung muss korrekt sein
Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat wie folgt über die beabsichtigte Kündigung informiert: "Die Geschäftsleitung möchte das Arbeitsverhältnis mit Herrn C. innerhalb der Probezeit beenden. Objektive Kündigungsgründe liegen nicht vor."
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14. März 2011 - 16 Sa 1477/10

Letzte Änderung: 28.07.2011