Bundesarbeitsgericht

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17.08.2011 Schadenersatz bei Unfall mit Privatwagen

Schadenersatz bei Unfall mit Privatwagen
Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens.
BAG vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10

Letzte Änderung: 29.07.2011