Bundesarbeitsgericht
Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen
Auch wenn Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank sind und den Urlaub daher nicht nehmen können, wird der Urlaubsabgeltungsanspruch sofort fällig und unterliegt einzel- und tarifvertraglichen
Ausschlussfristen. Er ist damit als reiner Geldanspruch schwächer als der zwingende Urlaubsanspruch selbst. Arbeitnehmer, die nach langer Krankheit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, müssen daher innerhalb der für
sie geltenden Ausschlussfristen Urlaubsabgeltung verlangen.
BAG vom 09. August 2011 - 9 AZR 352/10
Letzte Änderung: 29.08.2011