Arbeitsgericht
Häufige Raucherpausen während der Arbeitszeit rechtfertigen nicht zwangsläufig eine Kündigung. Zwar verletzt der Arbeitnehmer dadurch arbeitsvertragliche Pflichten. Der Betrieb darf ihn aber nicht ohne weiteres entlassen, sondern kann die Pausen von der Arbeitszeit abziehen.
LAG Mainz vom 21. Januar 2010 - 10 Sa 562/09
Letzte Änderung: 29.08.2011