Landesarbeitsgericht
Schlechte Arbeit führt nicht automatisch zur Kündigung
Ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter nicht lediglich mit der Begründung kündigen, er mache besonders viele Fehler. Er muss Vergleichsgruppen mit anderen Mitarbeitern bilden und die Arbeitsleistung über einen
längeren Zeitraum dokumentieren.
LAG München vom 03. März 2011 - 3 Sa 764/10
Letzte Änderung: 31.08.2011