Landesarbeitsgericht
SBV als eigenständiges Organ gestärkt
Die außerordentliche Kündigung des Mitglieds einer Schwerbehindertenvertretung bedarf der Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung und nicht des Betriebsrats. Das Urteil stärkt die Position der
Schwerbehindertenvertretung als betriebliche Interessenvertretung.
LAG Hamm vom 21. Januar 2011 - 13 TaBV 72/10 (rechtskräftig)
Letzte Änderung: 02.09.2011