Bundesarbeitsgericht

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08.09.2011 Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind. Die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer sollen die Gelegenheit erhalten, sich auf die zu besetzenden Arbeitsplätze zu bewerben.

BAG vom 01. Februar 2011 - 1 ABR 79/09

Letzte Änderung: 05.09.2011