Bundesarbeitsgericht
Speicherung privater Daten auf dem Firmen-PC
Die Speicherung von Firmendaten auf einer privaten Festplatte oder umgekehrt privater Daten auf einem Firmen-PC ist nur dann für eine fristlose Kündigung geeignet, wenn darin ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten besteht.
BAG vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10
Letzte Änderung: 06.09.2011