Steuertipp

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20.09.2011 Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, können ab 1. August höhere Pauschalen geltend machen.

Steuerlich absetzbar sind Kosten für den Transport der Möbel, die ortsübliche Maklerprovision sowie Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und doppelte Mietzahlungen. Für sonstige Umzugskosten können Singles pauschal 641 Euro und Verheiratete 1283 Euro geltend machen.

Ein Umzug ist dann beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine Stunde verkürzt. Die höheren Pauschalen gelten aber nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde.

www.bundesfinanzministerium.de

Letzte Änderung: 07.09.2011