Arbeitsunfall

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25.09.2011 Fußballspiel auf Dienstreise ist nicht versichert Ein Arbeitnehmer, der sich während eines Fußballspiels im Rahmen einer Dienstreise verletzt, hat keinen Anspruch auf Unfallversicherungsschutz.

Fußballspiel auf Dienstreise ist nicht versichert
Ein Arbeitnehmer, der sich während eines Fußballspiels im Rahmen einer Dienstreise verletzt, hat keinen Anspruch auf Unfallversicherungsschutz. Ein Baumarktleiter verletzte sich bei einem Freundschaftsspiel am rechten Kniegelenk. Das Spiel fand im Rahmen eines zweitägigen Treffens von Baumarktleitern bei einem Lieferanten statt. Auch wenn sich der Kläger auf einer unfallversicherten Dienstreise verletzte, besteht der Versicherungsschutz jedoch keineswegs "rund um die Uhr", so die Sozialrichter. Versichert sind nur solche Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängen. Das Fußballspiel habe dagegen die Veranstaltung auflockern sollen und sei damit dem Rahmenprogramm zuzuordnen.
Hessisches LSG vom 13. Juli 2011 - L 3 U 64/06


Letzte Änderung: 07.09.2011