Arbeitsrecht
Mitarbeiter muss Überstunden nachweisen können
Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie belegen kann. Der Beschäftigte muss darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er
konkret getan hat.
LAG Rheinland-Pfalz vom 20. Juli 2011 - 7 Sa 622/10
Letzte Änderung: 14.10.2011