Landesarbeitsgericht
Späte Krankmeldung kann Job kosten
Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Erkrankung rechtfertigt nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher
Dauer ergibt sich aus dem Gesetz. Sie besteht unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Hessisches LAG vom 18. Januar 2011 - 12 Sa 522/10
Letzte Änderung: 29.09.2011