Landesarbeitsgericht

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30.09.2011 Späte Krankmeldung kann Job kosten Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Erkrankung rechtfertigt nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung.

Späte Krankmeldung kann Job kosten
Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Erkrankung rechtfertigt nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergibt sich aus dem Gesetz. Sie besteht unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Hessisches LAG vom 18. Januar 2011 - 12 Sa 522/10

Letzte Änderung: 29.09.2011