Landesarbeitsgericht
Arbeitgeber muss sich scharfe Kritik gefallen lassen
Ein Betriebsrat darf seinen Arbeitgeber öffentlich scharf kritisieren, sofern er sich dabei an Tatsachen hält, so das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall einer klagenden Betriebsrätin. Das kann das Unternehmen nicht mit
einer fristlosen Kündigung kontern.
LAG Rheinland-Pfalz vom 08. Juli 2011 - 6 Sa 713/10
Letzte Änderung: 22.10.2011