Landesarbeitsgericht

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29.10.2011 Arbeitgeber muss sich scharfe Kritik gefallen lassen

Arbeitgeber muss sich scharfe Kritik gefallen lassen
Ein Betriebsrat darf seinen Arbeitgeber öffentlich scharf kritisieren, sofern er sich dabei an Tatsachen hält, so das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall einer klagenden Betriebsrätin. Das kann das Unternehmen nicht mit einer fristlosen Kündigung kontern.

LAG Rheinland-Pfalz vom 08. Juli 2011 - 6 Sa 713/10

Letzte Änderung: 22.10.2011